Die Vergabe der Nutzungsrechte
an der Marke AnthroMed KLINIKNETZWERK

Jede klinische Einrichtung, die sich dem Arbeitsansatz der Anthroposophischen Medizin verbunden sieht, kann die Nutzungsrechte des Markenzeichens AnthroMed bei der AnthroMed gemeinnützige GmbH beantragen.


Dieses Nutzungsrecht kann für die Einrichtung insgesamt (z. B. ein Krankenhaus) oder für einzelne Fachabteilungen beantragt werden. Bevor das Nutzungsrecht erteilt wird, durchläuft die Einrichtung einen Zertifizierungsprozess gemäß eines Kriterienkatalogs, der kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert wird. Dabei muss in erster Linie im Rahmen einer Selbsteinschätzung jedes der fünf Hauptkriterien für sich genommen als ausreichend erfüllt angesehen werden.

Anschließend wird der Kriterienkatalog von zwei Vertretern der AnthroMed gGmbH (darunter mindestens ein Arzt) auf ihre Nachvollziehbarkeit hin erörtert.

Verläuft die Prüfung positiv und der Lizenzvertrag unterzeichnet, kann die Einrichtung das Markenzeichen AnthroMed drei Jahre lang führen. Ist eine Fortsetzung erwünscht, erfolgt eine erneute Überprüfung.